a AIG erfüllt. Danach könne eine Niederlassungsbewilligung widerrufen werden, wenn die ausländische Person oder deren Vertreter im Bewilligungsverfahren falsche Angaben gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen habe. Der Beschwerdeführer 2 habe vor der Heirat mit seiner zweiten Ehefrau vor den Zivilstandsbehörden der Stadt Y. wahrheitswidrig angegeben, nicht verheiratet zu sein, obwohl seine Ehe mit seiner ersten Ehefrau in Tunesien weiterhin bestanden habe. Ausserdem sei der Beschwerdeführer 2 mit seiner zweiten Ehefrau eine Scheinehe eingegangen, was im rechtkräftigen Urteil des Strafgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 9. Februar 2017 dargelegt worden sei.