2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdegegners für das vorliegende Beschwerdeverfahren sowie unter Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdegegners für das vorangegangene Einspracheverfahren. Verfahrensantrag Es seien die Akten des MIKA zum vorliegenden Beschwerdeverfahren beizuziehen. Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen.