Wohnung seiner Schwester angetroffen werden und gab an, dort übernachtet zu haben. Mit E-Mail vom 3. Juni 2020 informierte die Beschwerdeführerin 1 das MIKA darüber, dass sie die kontrollierenden Polizisten wegen eines Migräneanfalls nicht habe empfangen können und dass der Beschwerdeführer 2 bei seiner Schwester übernachtet habe, nachdem er Alkohol zu sich genommen habe.