Nachdem seine neue Partnerin, die Beschwerdeführerin 1, am 9. November 2019 ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Eheschliessung für den Beschwerdeführer 2 eingereicht hatte, führte das MIKA am 5. März 2020 getrennte Befragungen der Beschwerdeführenden durch. Am 14. März 2020 reichte die Beschwerdeführerin 1 das tunesische Scheidungsurteil bezüglich der Ehe zwischen dem Beschwerdeführer 2 und seiner tunesischen Ehefrau ein. Am 3. Juni 2020 führte die Kantonspolizei Aargau im Auftrag des MIKA in der Wohnung der Beschwerdeführenden eine Anwesenheitskontrolle durch, wobei niemand angetroffen wurde. Der Beschwerdeführer 2 konnte in der Folge in der