Mit Entscheid vom 14. August 2017 erklärte das Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt die in der Schweiz geschlossene Ehe des Beschwerdeführers 2 mit C. für ungültig (MI-act. 514, 626 ff.). In der Folge verfügte das Migrationsamt Basel-Stadt am 26. Oktober 2017 die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers 2 und wies ihn aus der Schweiz weg. Die Nichtverlängerung wurde damit -3-