A. Am 9. November 2019 reichte die Beschwerdeführerin 1 beim Stadtbüro Aarau ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Eheschliessung für den Beschwerdeführer 2, ihren Verlobten, ein (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 4 ff.). Nach diversen Sachverhaltsabklärungen verfügte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) am 7. Januar 2021 die Ablehnung des Gesuchs und wies den Beschwerdeführer 2 unter Ansetzung einer 10-tägigen Ausreisefrist nach Rechtskraft der Verfügung aus der Schweiz weg (MIact. 679 ff.).