10, 58, 62; Akten Strassenverkehrsamt, act. 44). Diese Funktion an sich dürfte es nicht zwingend erfordern, den Führerausweis der Kategorie C zu besitzen. Hinzu kommt, dass der Betrieb über anderweitige Chauffeure zu verfügen und der Beschwerdeführer darüber hinaus auch in der Lage zu sein scheint, die Aufgabenverteilung in der Firma anzupassen (Akten Strassenverkehrsamt, act. 41 f.). Entsprechend ist der 24-monatige Führerausweisentzug auch in Bezug auf die Kategorie C insgesamt als verhältnismässig zu betrachten. - 11 -