3b, mit Hinweis). Der präventive Zweck wird somit nur dadurch erreicht, dass der Beschwerdeführer für eine gewisse Zeit vollständig vom Führen eines Motorfahrzeugs ausgeschlossen wird (vgl. BGE 128 II 173, Erw. 3b; Urteil des Bundesgerichts 1C_442/2017 vom 26. April 2018, Erw. 5.1). Immerhin hat er elementare Verkehrsregeln in besonders schwerer Weise verletzt, was mit Blick auf den Zweck der Massnahme und die Verkehrssicherheit ein entsprechend längeres Fernhalten vom motorisierten Strassenverkehr erfordert.