Die präventive Wirkung soll nicht nur einer – wie vom Beschwerdeführer mit seinem Personenwagen begangenen – besonders krassen Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sinne der Raserstrafnorm, sondern ganz allgemein künftigen Widerhandlungen im Strassenverkehr vorbeugen. Abgesehen davon dürften Tempoexzesse mit einem Führerausweis der Kategorie C insbesondere im Innerortsbereich nicht von vornherein ausgeschlossen sein.