2.2. 2.2.1. Der Beschwerdeführer ist nach eigenen – gemäss Akten zwar unbelegten, jedoch vorliegend unstrittigen – Angaben Lastwagenchauffeur, der sich auf [...] spezialisiert hat. Der gestützt auf Art. 16c Abs. 2 lit. abis SVG angeordnete 24-monatige Entzug des Führerausweises, welcher gemäss Art. 33 Abs. 1 VZV auch die Kategorie C umfasst, stellt daher einen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar. Dieser beruht unbestrittenermassen auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage und dient dem öffentlichen Interesse der -8-