3. Sämtliche Führerausweise aller übrigen Kategorien seien dem Beschwerdeführer für 24 Monate unter Anrechnung des bereits erfolgten Entzugs vom 05.04.2020 bis und mit 03.08.2020 zu entziehen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen für das Haupt- und Berufungsverfahren zzgl. 7.7 % MwSt. zu Lasten des Staates. 2. Am 13. Oktober 2021 gingen die beim Bezirksgericht Baden in Bezug auf den Vorfall vom 4. April 2020 in Spreitenbach angeforderten Strafakten beim Verwaltungsgericht ein. 3. Das DVI überwies am 14. Oktober 2021 aufforderungsgemäss die Akten, erstattete die Beschwerdeantwort und beantragte die Abweisung der Beschwerde.