2. Dem Beschwerdeführer sei der Führerausweis der Kategorie C und die entsprechenden Unterkategorien (CE, C1, C1E etc.) für 12 Monate unter Anrechnung des bereits erfolgten Entzugs vom 05.04.2020 bis und mit 03.08.2020 zu entziehen. Für die darauffolgenden 12 Monate sei dem Beschwerdeführer [eine Erlaubnis] für Fahrten mit der Kategorie C und die entsprechenden Unterkategorien (CE, C1, C1E etc.) ausschliesslich für berufliche Zwecke zu erteilen. -4-