5. Den Beschwerdeführern sei für das vorinstanzliche Verfahren BE.2021.100 die vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. Rechtsanwalt Sandor Horvath sei als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu ernennen. 6. Rechtsanwalt Sandor Horvath sei für das vorinstanzliche Verfahren BE.2021.100 mit CHF 1'700.00 zuzüglich CHF 43.80 Auslagen und CHF 134.25 Mehrwertsteuer (total CHF 1'878.05) zu entschädigen. Eventualiter sei die Sache zur Kostenverlegung an die Vorinstanz zum neuen Entscheid zurückzuweisen.