B. 1. Parallel dazu waren A. und B. mit Eingabe vom 30. Juni 2021 an das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, gelangt und hatten unter anderem folgenden Antrag gestellt: Der Gesuchsgegner, Herr K., sei für sämtliche zukünftigen sozialhilferechtlichen Angelegenheiten von A., B. und G. in den Ausstand zu schicken. 2. In der Folge sistierte das DGS sein Verfahren bis zum Vorliegen des gemeinderätlichen Entscheids über das bei K. eingereichte Ausstandsgesuch.