Wie es sich damit verhält, ist im Einzelfall im Rahmen der Beweiswürdigung beziehungsweise der Beurteilung der Schlüssigkeit des Gutachtens zu prüfen. Die Frage, ob eine einmalige kurze Untersuchung geeignet ist, mit Blick auf die von den behandelnden Ärzten attestierten oder zumindest in Erwägung gezogenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zuverlässig Auskunft zu geben, stellt primär keine Rechts- sondern eine medizinische Fachfrage dar (Urteil des Bundesgerichts 4A_66/2018 vom 15. Mai 2019, Erw. 2.5).