des Bundesgerichts 1C_5/2014 vom 22. Mai 2014, Erw. 3.3; je mit Hinweisen). Das Bundesgericht geht davon aus, dass es für den Aussagegehalt einer medizinischen Stellungnahme nicht auf die Dauer der Untersuchung ankomme, sondern vielmehr darauf, ob der Bericht inhaltlich vollständig und im Ergebnis schlüssig sei. Diese Rechtsprechung bedeutet indes nicht, dass eine einmalige Begutachtung von kurzer Dauer in jedem Fall als gleich aussagekräftig anzusehen ist, wie eine über einen längeren Zeitraum erfolgte Beobachtung, namentlich, falls der Zustand des Patienten Schwankungen ausgesetzt ist oder zumindest sein könnte.