Auch im Fall einer Ausreise ohne den Ehemann und der dadurch zu erwartenden Zunahme der bestehenden Symptomatik sei jedoch nicht mit der Notwendigkeit einer Spitalpflege, dauernder Überwachung oder notfallmässiger Behandlung zu rechnen; die derzeit durchgeführte Behandlung in Form von Psychotherapie und Einnahme von Psychopharmaka sei auch im Ausland möglich.