eine dieser Bekannten habe die Beschwerdeführerin zum ersten Explorationsgespräch gefahren. Die verschiedenen Bezugspersonen, zu denen seit vielen Jahren stabile Beziehungen bestünden, könnten der Beschwerdeführerin beim Fussfassen im Ausland helfen. Die Beschwerdeführerin wisse seit einiger Zeit, dass sie ausreisen müsse, und könne im Vorfeld der Ausreise diverse Abklärungen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Lebensunterhalts oder allfälliger psychiatrisch-psychologischer Weiterbehandlung treffen. Dabei könne sie auch von ihren Therapeutinnen unterstützt werden, habe aber bis anhin nicht um entsprechende Hilfe ersucht.