Eine psychotherapeutische und medikamentöse Behandlung der Beschwerdeführerin sei auch im Ausland möglich, zumal es sich bei den von ihr zurzeit eingenommenen Medikamenten um sehr verbreitete Präparate handle, die auch im Ausland eingenommen werden könnten. Bei einer Ausreise der Beschwerdeführerin ohne den Ehemann sei mit einer Zunahme der depressiven Symptomatik zu rechnen, so dass am ehesten wieder der Zustand einer mittelgradigen depressiven Episode erreicht würde.