bagatellisiere und externalisiere. Betreffend die Anlassdelikte bestreite sie nicht nur, diese begangen zu haben, sondern stelle auch die Ergebnisse der kriminaltechnischen Untersuchung sowie das Ergebnis der Abklärungen zu ihrer persönlichen finanziellen Situation sowie jener des Restaurants in Abrede. Unter der Annahme, dass die Ergebnisse der Strafuntersuchung stimmten, weise die Beschwerdeführerin somit eine erhöhte Lügenbereitschaft auf.