In der Diagnose (S. 36 ff. des am 3. Januar 2022 erstatteten Gutachtens) führt der Gutachter zunächst aus, dass sich in der Vorgeschichte der Beschwerdeführerin keine Hinweise auf tief verwurzelte, anhaltende, dysfunktionale Verhaltensmuster fänden, die sich in starren Reaktionen auf unterschiedliche persönliche und soziale Lebenslagen zeigen sowie mit persönlichem Leiden und gestörter sozialer Funktions- und Leistungsfähigkeit einhergehen würden.