4. Der RD MIKA nahm am 7. Oktober 2021 zur Verfügung vom 28. September 2021 Stellung. 5. Nachdem die Beschwerdeführerin dem Verwaltungsgericht eine Erklärung eingereicht hatte, wonach sie die für ihre Behandlung zuständigen Fachpersonen vom Arztgeheimnis entbinde, forderte der Instruktionsrichter die Psychiatrischen Dienste Aargau AG (PDAG), Region U., mit Verfügung vom 18. Oktober 2021 auf, dem Verwaltungsgericht alle Unterlagen einzureichen, die im Rahmen der Behandlung der Beschwerdeführerin erstellt worden sind. -4-