1.2. Am 4. Juni 2020 verurteilte das Bezirksgericht Bremgarten A. wegen Gehilfenschaft zur Brandstiftung (als Gehilfin ihres Ehemannes), wegen Betrugs und versuchten Betrugs zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wobei es den Vollzug der Freiheitsstrafe im Umfang von 15 Monaten aufschob. Ferner verwies das Bezirksgericht A. gestützt auf Art. 66a Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) für sieben Jahre des Landes. Dieses Urteil ist am 21. Juni 2021 – nachdem A. ihre Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts zurückgezogen hatte – in Rechtskraft erwachsen.