Gleichzeitig geht aus dem in den Akten liegenden Betreibungsregisterauszug der Gemeinde S. vom 1. September 2020 hervor, dass gegen die Beschwerdeführerin zu diesem Zeitpunkt sechs nicht getilgte Verlustscheine in Höhe von Fr. 4'185.09 registriert waren (MI-act. 174 f.). Insbesondere aufgrund der jahrelangen Sozialhilfeabhängigkeit ist die wirtschaftliche Integration der Beschwerdeführerin mit Blick auf die sehr lange Aufenthaltsdauer als klar mangelhaft einzustufen.