Die Beschwerdeführerin arbeitete zuletzt im Jahr 2012 als Hilfspflegerin und Küchenhilfe in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden in Windisch (MIact. 190, 206, 223). Seither war sie nicht mehr arbeitstätig, obwohl ihr gemäss Urteil des Versicherungsgerichts vom 19. September 2018 eine teilweise Arbeitstätigkeit seit 2006 zuzumuten wäre (MI-act. 211, siehe vorne Erw. 4.3.2.2.2).