4.3.3. 4.3.3.1. Dem festgestellten grossen öffentlichen Interesse am Widerruf der Niederlassungsbewilligung der Beschwerdeführerin und deren Wegweisung aus der Schweiz ist ihr privates Interesse am weiteren Verbleib gegenüberzustellen. - 25 - Das private Interesse einer Person am weiteren Verbleib in der Schweiz bestimmt sich aufgrund ihrer Aufenthaltsdauer in der Schweiz und der dabei erfolgten Integration, ihrer familiären Verhältnisse, ihrer gesundheitlichen Situation und ihrer (Re-)Integrationschancen im Heimatland. 4.3.3.2.