Aufgrund ihrer gesundheitlichen Gebrechen meldete sich die Beschwerdeführerin seit 1998 insgesamt fünf Mal bei der IV-Stelle zum Leistungsbezug an. Die zwei in den Jahren 1998 und 2004 gestellten Leistungsbegehren wurden dabei jeweils mit rechtskräftigen Verfügungen der IV-Stelle vom 26. November 2001 und 26. Juli 2005 abgewiesen, auf die beiden Leistungsbegehren in den Jahren 2007 und 2011 wurde mit Verfügungen der IV-Stelle vom 15. November 2007 und 17. August 2011 nicht eingetreten. Das letzte von der Beschwerdeführerin gestellte Leistungsbegehren vom 19. Juni 2013 wurde ebenfalls mit Verfügung der IV-Stelle vom 20. November 2017 abgelehnt.