Zusätzlich müsse aufgrund der "sehr wahrscheinlichen Unterstützung durch die Tochter" und der Tatsache, dass sie in fünf Jahren das Rentenalter erreichen werde, schlichtweg davon ausgegangen werden, dass eine allmähliche Lösung von der Sozialhilfe zu erwarten sei. Betreffend die wirtschaftliche Situation der Tochter legte die Beschwerdeführerin mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 4. Oktober 2021 zwei auf ihre Tochter ausgestellte Diplome des Verbands Schweizerischer Kaderschulen (VSK), ein Zertifikat der European Certificate of Digital Literacy (ECDL) sowie ein Arbeitszeugnis der G. AG für einen Teilzeitarbeitseinsatz vom 18. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2016 ins Recht (act.