Ausschöpfung ihres Erwerbspotentials erwartet wird. Unerheblich erscheint auch, dass prozentual der weitaus grösste Teil des Sozialhilfebezugs in den Zeitraum vor der Gesetzesverschärfung fällt, würden ansonsten gerade diejenigen bevorzugt, welche bereits vor der Verschärfung jahrelang Sozialhilfe bezogen hätten.