MICHAEL SPRING, Der Bewilligungswiderruf im schweizerischen Ausländerrecht, Zürich/Sankt Gallen 2022, N. 521). Ausserhalb von gesetzlichen Unterhalts- und Unterstützungspflichten vermögen Unterstützungsleistungen Dritter, etwa von erwachsenen Kindern an ihre Eltern, den Existenzbedarf lediglich dort dauerhaft sicherzustellen, wo auch ein formgültig eingegangenes und dauerhaft rechtlich durchsetzbares privatrechtliches Verpflichtungsgeschäft vorliegt und die Kinder nachweislich langfristig über die Mittel verfügen, um ihre Eltern zu unterstützen (Urteile des Bundesgerichts 2C_949/2017 vom 23. März 2018, Erw. 4.2; 2C_900/2014 vom 16. Juli 2015, Erw.