lenden beruflichen und wirtschaftlichen Integration infrage komme. Insgesamt sei das private Interesse aufgrund der langen Anwesenheitsdauer, der gelungenen sprachlichen, sozialen und kulturellen Integration, dem sehr engen Verhältnis zu ihrer Tochter sowie mangels Wiedereingliederungschancen in der Türkei höher zu gewichten als das öffentliche Interesse, womit sich die angeordneten Massnahmen als unverhältnismässig erweisen würden (act. 32).