Auf die Neuanmeldungen in den Jahren 2007 und 2011 sei jeweils nicht eingetreten worden. Das zuletzt gestellte IV-Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin im Jahr 2013 sei ebenfalls durch die IV-Stelle abgelehnt worden, dessen Entscheid mit Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau (Versicherungsgericht) vom 19. September 2018 gestützt worden sei. Das Urteil des Versicherungsgerichts halte abschliessend fest, dass die aus psychiatrischer Sicht bescheinigten Einschränkungen der Arbeits- -7-