Am 6. April 2022 reichte das MIKA das Protokoll der Sozialkommission der Gemeinde R. vom 31. März 2022 ein, woraus hervorgeht, dass der Saldo der von der Beschwerdeführerin in der Gemeinde R. bezogenen -5- Sozialhilfeleistungen per 25. Februar 2022 Fr. 212'366.05 betrug (act. 60 ff.). Am 14. September 2022 stellte die Vorinstanz ein Schreiben der Beschwerdeführerin vom 20. August 2022 samt einem befristeten Arbeitsvertrag zu (act. 75 ff.). Mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 12. September 2022 reichte die Beschwerdeführerin einen unbefristeten Arbeitsvertrag sowie eine Lohnabrechnung betreffend den Monat August 2022 ein (act. 68 ff.).