Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 27. September 2021 wurde die unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdefahren bewilligt und lic. iur. Donato Del Duca, Rechtsanwalt, Baden, als unentgeltlicher Rechtsvertreter eingesetzt. Überdies wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, dem Verwaltungsgericht bis zum 18. Oktober 2021 einen Auszug über die seit Oktober 2020 bezogenen Sozialhilfegelder zuzustellen und mittels einer Bestätigung des zuständigen Sozialdienstes mitzuteilen, auf welchen Betrag sich ihr Sozialhilfebezug per 30. September 2021 belief (act. 40 f.).