4. Prozessual: Es sei A. für das vorliegende Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei ihr der unterzeichnende Anwalt als ihr unentgeltlicher Rechtsvertreter beizuordnen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen.