3. Der Einsprecherin wird für das Einspracheverfahren die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und lic. iur. Donato Del Duca, Rechtsanwalt, Baden, zum unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt. Über die Höhe der Entschädigung entscheidet nach Rechtskraft die zuständige kantonale Behörde. Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen. C. Mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 20. September 2021 erhob die Beschwerdeführerin beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellte die folgenden Anträge (act. 16 ff.):