das Asylgesuch der Beschwerdeführerin ab und verfügte ihre Wegweisung aus der Schweiz. Die dagegen erhobene Beschwerde wies die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK; heute Bundesverwaltungsgericht) mit Entscheid vom 10. März 1993 ab und bestätigte die Zulässigkeit der Wegweisung der Beschwerdeführerin aus der Schweiz, womit die Verfügung des BFF vom 28. Juli 1989 in Rechtskraft erwuchs (MI-act. 36). Nachdem die Fremdenpolizei des Kantons Aargau (Frepo; später Migrationsamt des Kantons Aargau [MKA]; heute Amt für Migration und Integration Kanton Aargau [