A. Die Beschwerdeführerin reiste erstmals am 22. September 1988, zusammen mit ihrem damaligen Ehemann, B., sowie deren gemeinsamer Tochter, C. (geb. 1984), in die Schweiz ein und stellte gleichentags ein Asylgesuch (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 36, 70). Mit Entscheid vom 28. Juli 1989 lehnte das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF; später Bundesamt für Migration [BFM]; heute Staatssekretariat für Migration [SEM]) das Asylgesuch der Beschwerdeführerin ab und verfügte ihre Wegweisung aus der Schweiz.