zu American Pitbull Terrier "Joker" vgl. Vorakten 213; zur Samojede-Hündin "Rena" vgl. Vorakten 18). Dem Beschwerdeführer wird auch vorgehalten, unter dem Pseudonym "D." Welpen via Facebook angeboten zu haben (vgl. Verdachtsmeldung vom 20. August 2021 [Beilagen des Veterinärdiensts vom 10. November 2021]). Mit dem Vermittlungsverbot wird namentlich verhindert, dass Hunde in die Hände ungeeigneter Halter gelangen, was vorab dem Wohl der betreffenden Tiere dient. Das ausgesprochene Vermittlungsverbot lässt sich somit auf Art. 23 Abs. 1 TSchG abstützen.