Der Beschwerdeführer führt in der Beschwerde zudem aus, er könne sich nicht erklären, weshalb sein damals 10-jähriger Sohn als Halter einer argentinischen Dogge eingetragen gewesen sei (vgl. vorne Erw. 1.1). Der Veterinärdienst erwog in anderem Zusammenhang, dass der vom Beschwerdeführer verkaufte Hund "Joe" (nach erfolgter Umbenennung: "Covi") niemals - 11 - auf ihn selbst registriert gewesen sei (Vorakten 18, 24). Die auf Veranlassung des Veterinärdiensts korrigierten Einträge zu "Lennox" wurden bereits erwähnt (vgl. vorne Erw. 1.2).