Dass er American Bully "Jason" nach dem Bissvorfall vom 31. Januar 2021 zu sich nahm und dem Zugriff durch den Veterinärdienst entziehen wollte, zeigt klar, dass er für dessen Haltung verantwortlich war. Ansonsten erscheint es nicht plausibel, dass sich der Beschwerdeführer "einmischte" und ein entsprechendes Risiko auf sich nahm. Der Beschwerdeführer konnte schliesslich nicht erklären, wohin er den aggressiv gewordenen Hund verbringen wollte (der behauptete Transport S./U. ist widersprüchlich und abwegig [vgl. Vorakten 313 f., 366 ff.