Was den Bissvorfall vom 11. Juli 2020 anbelangt, warf der Veterinärdienst dem Beschwerdeführer nicht vor, den Malinois-Hund "Joe" (ungenügend) beaufsichtigt zu haben. In der Verfügung vom 19. Februar 2021 wurde unter anderem auf die vorgängige Vermittlung des Hundes eingegangen. Der Zusammenhang zum Beschwerdeführer wurde insbesondere hergestellt, da der betreffende Hund bei der AMICUS-Datenbank zweimal auf seine Ex-Frau registriert und er selbst als Verkäufer aufgetreten war (Vorakten 24, 277).