Somit ist das Verwaltungsgericht zur Beurteilung der vorliegenden Beschwerde zuständig. -5- 2. 2.1. Der Veterinärdienst traf in Ziffer IV seiner Verfügung vom 19. Februar 2021 folgende Feststellung: IV. Es wird festgestellt, dass sich am 2. Februar 2021 die Hunde "Jason", American Bully, Mikrochipnummer xxx und "Joker" American Pitbull Terrier, Mikrochipnummer xxx, in der Obhut von A. befanden und vorsorglich beschlagnahmt wurden.