4. Der Veterinärdienst liess dem Verwaltungsgericht am 10. November 2021 weitere Unterlagen zukommen. 5. Der Beschwerdeführer erstattete am 2. Dezember 2021 eine Replik und reichte zusätzliche Dokumente ein. 6. Das DGS, Generalsekretariat, hat am 14. Dezember 2021 auf eine Duplik verzichtet. 7. Am 3. Januar 2022 liess der Veterinärdienst dem Verwaltungsgericht den Polizeirapport der Stadtpolizei T. vom 11. Dezember 2021 zukommen. 8. Der Beschwerdeführer reichte am 27. Januar 2022 eine Stellungnahme zum Polizeirapport vom 11. Dezember 2021 ein. 9. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 7. Juli 2022 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: