Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales vom 12. August 2021 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A. bezeichnet sich als Hundetrainer, Hundebetreuer und Hundesitter. Über eine Berechtigung zum Halten von Hunderassen mit erhöhtem Gefährdungspotential (Listenhunde) verfügt er nicht.