In der Folge reichte die Vorinstanz die Akten ein und nahm mit Eingabe vom 19. Oktober 2021 zur Beschwerde Stellung, worauf der Beschwerdeführer am 8. November 2021 eine weitere Stellungnahme einreichte und am 12. und 15. November 2021 aufforderungsgemäss Fotos nachreichte (act. 78 ff.).