SR 142.20) durch Eingehen einer rein ausländerrechtlich motivierten Ehe (Scheinehe) verurteilt worden und die Strafbefehle in Rechtskraft erwachsen waren, verfügte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) am 20. November 2020 den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers und seine Wegweisung aus der Schweiz (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 60 ff., 64 ff., 122 ff.).