Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und Wegweisung Entscheid des Amtes für Migration und Integration vom 18. August 2021 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Der Beschwerdeführer heiratete am 23. Juni 2016 in Nordmazedonien eine in der Schweiz aufenthaltsberechtigte Staatsangehörige der Tschechischen Republik, reiste am 15. Juli 2016 in die Schweiz ein und erhielt am 12. April 2017 im Rahmen des Familiennachzugs eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, deren Gültigkeitsdauer am 30. Juni 2021 abgelaufen ist.