Aargauische Gerichts- und Verwaltungsentscheide [AGVE] 2011, S. 125, Erw. 3.1). 6.2. Während die Vorinstanz die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands als angezeigt erachtete (vgl. angefochtener Entscheid, S. 16 f.), hält die Beschwerdeführerin eine solche Anordnung als nicht erforderlich und auch nicht als rechtmässig (Beschwerde, S. 21).