Ob die Grünflächenziffer überhaupt noch eingehalten wird, ist unklar und wurde im aktuellsten Plan bzw. den entsprechenden Unterlagen nicht ausgewiesen. Unabhängig davon hat das Begrünungskozept des ursprünglich bewilligten Projekts durch das Vorgehen der Bauherrschaft auf jeden Fall Schaden genommen, was in raumplanerischer und ökologischer Hinsicht zu beanstanden ist. Es ist Sache des Gemeinderats, der kommunalen Bau- und Nutzungsordnung Nachachtung zu verschaffen.